Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Neue Vorgaben der Finanzverwaltung


Helmut Lehr

Wer alleinstehend ist und (mindestens) ein Kind erzieht, kann den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende künftig unter weiter gefassten Voraussetzungen beanspruchen. Das Bundesfinanzministerium hat die Verwaltungsvorgaben hierzu aktuell neu veröffentlicht.

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