Neue Grundsteuerwerte

Was tun, wenn der Bescheid kommt?


Helmut Lehr

Die Grundsteuerreform hat in diesem Jahr bereits für reichlich Aufregung unter den Steuerbürgern gesorgt. Und diese ist noch nicht vorbei: Vielfach wird bereits empfohlen, gegen die Grundsteuerwertbescheide Einspruch einzulegen. Lesen Sie hier, was Sache ist.

Liebe Leserin, lieber Leser, dieser Artikel ist nur für Abonnenten des AWA zugänglich.

Sie haben noch keine Zugangsdaten, sind aber AWA-Abonnent?

Registrieren Sie sich jetzt:
Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich mit Ihrer E-Mail Adresse und Ihrem gewählten Passwort anmelden.

Jetzt registrieren