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Recht kurz


Dr. Hubert Ortner

Wegen des Betrugs mit gefälschten Rezepten im Wert von mehr als einer halben Million Euro muss eine Apothekerin aus Neu-Ulm drei Jahre ins Gefängnis. Die 53-Jährige hatte in dem Prozess am Augsburger Landgericht zugegeben, dass sie 39 Rezepte hauptsächlich für ein sehr teures Schuppenflechte-Medikament selbst ausgestellt und eine Krankenkasse so geschädigt hatte.

Etwa zwei Jahre lang hatte die Pharmazeutin Blankorezepte ihres Ehemanns, der Zahnarzt ist, ohne dessen Wissen manipuliert. Der Betrug fiel dann bei der Krankenkasse auf, weil es sich um fachfremde Verordnungen handelte. Zuvor hatte die Kasse bereits rund 517.000 € ausbezahlt.

"Letztlich war ihr Verhalten dilettantisch", sagte der Vorsitzende Richter Peter Grünes bei der Urteilsverkündung. Ein Zahnarzt und Schuppenflechte passe nicht zusammen. Die Frau habe mit ihren Taten "zwei Todsünden als Apothekerin" begangen: Arzneimittel ohne Rezept zu verkaufen und das Abrechnungssystem auszunutzen. Wie die Staatsanwaltschaft betonte er, dass die Angeklagte das Vertrauen in die korrekte Arbeit der Apotheker missbraucht habe.

Das Gericht hielt der Angeklagten zugute, dass sie früh im Ermittlungsverfahren ein Geständnis abgelegt hatte. Außerdem bemühe sie sich, den Schaden wiedergutzumachen. Etwa die Hälfte ist bereits bezahlt. Die andere Hälfte soll durch den Verkauf der Apotheke hereinkommen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg wollte sich eine mögliche Revision offenhalten. Die Staatsanwältin hatte viereinhalb Jahre Gefängnis verlangt, die Verteidiger eine halb so lange Strafe.

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