Das häusliche Arbeitszimmer

Was gilt ab 2023?


Helmut Lehr

Der Gesetzgeber hat die betriebliche oder berufliche Nutzung der häuslichen Wohnung mit Wirkung ab dem 01.01.2023 (teilweise) neu geregelt. Für Apotheker könnten damit Einschränkungen beim Betriebsausgabenabzug für das Arbeitszimmer einhergehen.

Liebe Leserin, lieber Leser, dieser Artikel ist nur für Abonnenten des AWA zugänglich.

Sie haben noch keine Zugangsdaten, sind aber AWA-Abonnent?

Registrieren Sie sich jetzt:
Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich mit Ihrer E-Mail Adresse und Ihrem gewählten Passwort anmelden.

Jetzt registrieren