Kryptowährungen

Bundesfinanzhof bestätigt Steuerpflicht


Helmut Lehr

Wenn Sie Gewinne aus dem Tausch bzw. der Veräußerung von Kryptowährungen erzielen, sollten Sie auch das Finanzamt auf dem Schirm haben. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs handelt es sich dabei nämlich um (private) Veräußerungsgeschäfte.

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