Freiberufliche Nebentätigkeit

Fiskus erhöht Betriebsausgabenpauschale


Helmut Lehr

Wer aus einer freiberuflichen Nebentätigkeit Honorare erzielt, kann die damit in Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben natürlich steuerlich geltend machen. Alternativ gibt es auch eine sogenannte Betriebsausgabenpauschale – diese wurde nun auf maximal 900 € pro Jahr erhöht.

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