Wofür ALBVVG wirklich steht ...


Dr. Hubert Ortner

Liebe Leserinnen und Leser,

es erstaunt immer wieder aufs Neue, wie hartnäckig sich unser Bundesgesundheitsminister den Argumenten derer widersetzt, die unser kaputt gespartes Gesundheitssystem noch irgendwie am Laufen halten. Stichwort Lieferengpassgesetz: Sowohl Apotheken als auch Pharmaindustrie laufen zu Recht Sturm gegen den Gesetzesentwurf. Anstatt endlich die Ursachen des Problems ins Visier zu nehmen, werde einmal mehr nur an den Symptomen herumgedoktert. Hinzu kommen aufwändige Austauschregeln und noch mehr Bürokratie. Ganz zu schweigen von den 50 Cent „Almosen“, die der Entwurf für das aufwändige Engpassmanagement in Apotheken vorsieht – ein Affront, der seinesgleichen sucht!

Offensichtlich genau hingehört hat Karl Lauterbach dagegen bei den von der AOK Rheinland/Hamburg vorgetragenen Bedenken gegen eine Verstetigung der erleichterten Abgaberegeln: Deren stellvertretender Kassenchef Matthias Mohrmann behauptete unlängst, dass die Ausnahmeregelungen deutlich häufiger genutzt würden als es die gemeldeten Lieferengpässe erwarten ließen. Dumm nur, dass er dies mit keinerlei Zahlen und Daten untermauert. Tatsächlich haben die Kassen 2022 durch Rabattverträge mit den Pharmaherstellern 500 Mio. € mehr eingespart als im Jahr davor (Quelle: vorläufige GKV-Rechnungsergebnisse 2022). Das passt nun gar nicht ins Bild von der raffgierigen Pharmaindustrie und einer auf hochpreisige Originalpräparate fixierten Apothekerschaft. Welches freilich grundfalsch ist – als Begleit-Narrativ zum Drücken der Kosten aber wunderbare Dienste getan hat.

Vielleicht sollte man die Abkürzung des Gesetzes ja um zwei Buchstaben ergänzen, um dessen wahre Bedeutung noch klarer herauszuarbeiten: Statt ALBVVG hieße es dann ALBVVGNV – oder „Apotheken leiden, weil der Bundesgesundheits-minister von Versorgung gar nichts versteht“…

Es grüßt Sie herzlichst

Ihr

Dr. Hubert Ortner

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