Gebäude schneller abschreiben

Finanzverwaltung vs. Bundesfinanzhof


Helmut Lehr

Der steuerlich maßgebende Abschreibungssatz für Gebäude beträgt derzeit – je nach Baujahr und Nutzung – 2 %, 2,5 % oder 3 %. In Einzelfällen können Sie eine kürzere Nutzungsdauer geltend machen. Die Finanzverwaltung stellt sich jetzt allerdings erneut quer.

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