Abfindung bei Ehescheidung

Vorsicht: Finanzverwaltung mauert


Helmut Lehr

Nach einem neueren Urteil des Bundesfinanzhofs unterliegen sogenannte Bedarfsabfindungen im Fall der Scheidung nicht der Schenkungsteuer. Die Finanzverwaltung will diese Rechtsprechung allerdings nicht allgemein anwenden. Sie müssen daher weiterhin auf der Hut sein.

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