Erbschaft- und Schenkungsteuer

Freibetrag auch für den Nacherben


Helmut Lehr

Wenn der Erbe Nachlassverbindlichkeiten zu tragen hat, kann er diese bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer in Abzug bringen – oder alternativ einen Freibetrag in Höhe von 10.300 €. Nach aktueller Rechtsprechung geht der Nacherbe dabei nicht leer aus.

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