Außergewöhnliche Belastungen

Fettabsaugung wird anerkannt!


Helmut Lehr

Um die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kosten einer Liposuktion (Fettabsaugung) wird oft gestritten. Jetzt hat der Bundesfinanzhof endlich ein Machtwort gesprochen und die Aufwendungen anerkannt – und zwar ohne vorheriges amtsärztliches Gutachten oder Ähnlichem.

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