Sonderausgabenabzug für das Schulgeld

Zahlungen an einen Förderverein


Helmut Lehr

Die Kosten für den Besuch einer Privatschule sind unter Umständen als Sonderausgaben abziehbar. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster gilt das auch dann, wenn das Geld an einen Förderverein überwiesen wird.

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