Apotheken-Homepage

Abzugsfähigkeit der Kosten


Helmut Lehr

Nach neuerer Verwaltungsauffassung können IT-Kosten (inklusive Software) sofort abgeschrieben werden. Den Steuerpflichtigen steht insoweit ein Wahlrecht zu. Aufwendungen für die eigene Homepage fallen allerdings nicht darunter: Hier gelten weiterhin die allgemeinen Regeln.

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