Schulgeld als Sonderausgaben

Begünstigte Schulen auch im Ausland


Helmut Lehr

Die Kosten für den Besuch einer Privatschule können unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben abgesetzt werden. Die Regelungen sind teilweise sehr komplex. Das Landesamt für Steuern Bayern hat sich nun abermals ausführlich dazu geäußert.

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