Verluste aus Termingeschäften

BFH kippt Verrechnungsbeschränkung


Helmut Lehr

Wer mit Termingeschäften Verluste macht, kann diese nur mit Gewinnen aus solchen Geschäften verrechnen – und auch das nur beschränkt auf 20.000 €/Jahr. Der Bundesfinanzhof hält die Regelung für verfassungswidrig.

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