Gripsgymnastik
Pharmazeutische Dienstleistungen


Prof. Dr. Reinhard Herzog

„Gripsgymnastik“ mit dem AWA 19/2024

Pharmazeutische Dienstleistungen sind ein Ladenhüter – zu Recht?

Während die Inhalator-Schulung zu 20 € durchaus abgerechnet wird, fasst die große Mehrheit das Medikationsmanagement zu 90 € netto nicht mit der Kneifzange an. Sind 90 € tatsächlich so wenig Geld, oder bedarf es nur eines pragmatischen Ansatzes, um mindestens auf die Ertragsleistung im normalen HV-Betrieb zu kommen?

Lösung des Rätsels aus dem letzten AWA 18/2024:

Mit dem E-Rezept verblasst der ehemalige Rezeptwert, denn letztlich handelt es sich nicht mehr um ein verbundenes Rezept, sondern um einzelne Verordnungszeilen, die in unterschiedlichen Apotheken eingelöst werden können (auch wenn das im Moment noch nicht die Regel ist). Damit zählen also Umsatz und Ertrag je Verordnung, wobei eine solche durchaus mehrere Packungen umfassen kann, z. B. zwei Packungen des gleichen Präparates. Was nach wie vor an beständigen Kennzahlen bleibt, sind Umsatz und Ertrag je Bonkunde (Kundenbesuch bzw. „Auftrag“, Nachlieferungen zählen nicht). Die Werte könnten sich aber etwas reduzieren, da wie erwähnt eine Aufsplittung stattfinden wird (was insoweit die Kosten erhöht, wenn ein „Rezept“ nun mehrfach angefasst wird; dagegen stehen perspektivisch kürzere Bearbeitungszeiten, wenn die Digitalisierung sich einmal eingeschliffen hat). Schlecht sortierte Apotheken verlieren Verordnungen, ebenso wie momentan diejenigen in Ärztehäusern, u. a., weil die Verordnungen teils noch nicht zeitnah signiert werden. Wohnortnahe Apotheken profitieren davon gerade.

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