Pflege-Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung

Entscheidend ist der Umfang der Pflege


Helmut Lehr

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes werden vier von fünf Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Pflegende Angehörige können dafür einen Pauschbetrag steuerlich geltend machen – allerdings nur, wenn das eigene Engagement auch einen gewissen Umfang erreicht.

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