Erbschaft- und Schenkungsteuer

Langfristige Stundung möglich?


Helmut Lehr

Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, benötigt womöglich zeitnah ausreichend liquide Mittel, um eine etwaige Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer an das Finanzamt zu entrichten. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt eine Stundung in Betracht.

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