Firmenwagenüberlassung

Privat mit dem Dienst-Pkw und umgekehrt


Helmut Lehr

Ein Firmenwagen wird in erster Linie aus beruflichen Gründen überlassen, wenngleich die Nutzung für private Zwecke regelmäßig erlaubt und als besonderes „Goodie“ weit verbreitet ist. Wird das Fahrzeug nun so gar nicht beruflich genutzt, kommt das Finanzamt allerdings ins Grübeln.

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