Sonderausgaben

Krankenversicherung für die Kinder absetzen


Helmut Lehr

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind steuerlich abzugsfähig. Dies gilt auch für die private Krankenversicherung der Kinder. Selbst wenn das Kind die Versicherung direkt abgeschlossen hat, können die Eltern die Beiträge womöglich geltend machen.

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