Die Formulierungen von Arbeitszeugnissen sind geprägt von der Vorgabe der Rechtsprechung, wonach diese wahrheitsgemäß und zugleich wohlwollend formuliert sein sollen. Negatives wird daher verklausuliert oder durch das Weglassen wesentlicher Inhalte dargestellt. So bedeutet z.B. "durch seine gesellige Art" schlicht, dass jemand trinkt. Und wenn der vorherige Arbeitgeber der (Ex-)Mitarbeiterin "für ihren weiteren Berufsweg viel Erfolg wünscht" dann heißt das: "Bei uns hatte sie keinen".
Unsere Checkliste bietet Ihnen eine wertvolle "Übersetzungshilfe": Damit können Sie als Apothekenleiter sowohl Zeugnisse von Bewerbern richtig deuten als auch selbst Arbeitszeugnisse für Ihre Teammitglieder im korrekten Jargon formulieren.
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