Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie

Jetzt handeln und auf Nummer sicher gehen


Martin Bergen

Die Apotheker in Deutschland sind gut auf den Start des securPharm-Systems am 9. Februar 2019 vorbereitet: 84% der Betriebsstätten haben sich bereits registriert. Für alle anderen ist der 17. Dezember 2018 ein weiterer wichtiger Stichtag, der schnelles Handeln erfordert.

Nur wenn Sie bis zum 17. Dezember dieses Jahres die Legitimationsunterlagen für das N-Ident-Verfahren eingereicht haben, garantiert die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker mbH (NGDA), dass Ihnen das N-ID-Zertifikatpünktlich zum Starttermin des securPharm-Systems am 9. Februar 2019 ausgestellt wird. Die N-ID wird benötigt, damit Sie sofort nach der Aktualisierung der Apothekensoftware auf das Fälschungsschutzsystem zugreifen können (vgl. dazu auch AWA 12/2018). Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Apotheke bereits legitimiert ist, sollten Sie sich jetzt im N-Ident-Portal über den aktuellen Status Ihrer Registrierung informieren.

Wie Sie vorgehen sollten

Um Ihren Antrag zu stellen, müssen Sie sich zunächst auf der NGDA-Homepage registrieren und dann Ihre Betriebsstätte im Account anlegen. Anschließend werden Sie gebeten, Ihre Legitimationsunterlagen einzusenden. Dazu gehören ein Antrag, eine Kopie der Apothekenbetriebserlaubnis und ein Aktivitätsnachweis (z.B. ein Bescheid des Nacht- und Notdienstfonds). Nachdem die NGDA Ihre Unterlagen erfolgreich geprüft hat, erhalten Sie einen Brief mit einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN). Mit dieser PIN können Sie das N-ID-Zertifikat in die Warenwirtschaft integrieren. Die Legitimation ist ein notwendiger Schritt, um die Daten im securPharm-System vor dem Zugriff nicht berechtigter Personen zu schützen.

Wenn Sie bereits legitimiert sind und auch Ihr Softwarehaus das Update für die Apothekensoftware schon fertiggestellt hat, sollten Sie Ihr Zertifikat herunterladen. So können Sie und Ihr Team sich schon mit den neuen Funktionen vertraut machen. Etliche Softwarehäuser bieten dazu Schulungsmaterial an. Die Erfahrung zeigt, dass sich aus der ersten Nutzung der Software und der neuen Prozesse noch Fragen ergeben. Um diese zu klären, sollten Sie Zeit einplanen. Laden Sie sich Ihr Zertifikat also spätestens nach dem Weihnachtsgeschäft herunter, um den verbleibenden Monat bis zum Stichtag noch für das Training nutzen zu können.

Was am Tag X passiert

Die neuen Vorschriften gelten für diejenigen in der Richtlinie genannten Arzneimittel, die ab dem 9. Februar 2019 vom Hersteller für den Verkehr freigegeben werden. So müssen Sie auch nur diese Arzneimittel vor der Abgabe auf Echtheit und Unversehrtheit prüfen.

Es ist davon auszugehen, dass prüfpflichtige Arzneimittel erst nach und nach in den Handel kommen werden. Während einer Übergangszeit existieren folglich Arzneimittel mit unterschiedlichen Kennzeichnungen nebeneinander auf dem Markt. Die in der Apotheke vorrätige Ware muss zum Stichtag nicht neu gescannt oder erfasst werden, da davon auszugehen ist, dass sie vor dem 9. Februar für den Verkehr freigegeben worden ist. Wenn die Apothekensoftware auf die Daten der Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA) bzw. auf den ABDA-Artikelstamm zurückgreift, erkennt sie bei der Abgabe automatisch, ob ein Arzneimittel auf Echtheit geprüft werden muss – und weist Sie dann darauf hin.

Service

  • Sich für das securPharm-System registrieren und Ihren aktuellen Status überprüfen können Sie im N-Ident-Portal.


Martin Bergen, Geschäftsführer securPharm e.V., 60486 Frankfurt am Main, E-Mail: info@securPharm.de

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2018; 43(24):7-7