Wenn Sie externe Unterstützung benötigen

So finden Sie die besten Apothekenberater


Dr. Andreas Nagel

Neben Ihrer pharmazeutischen Tätigkeit müssen Sie meist eine Vielzahl an weiteren Aufgaben bewältigen. Dabei ist es aus fachlichen oder zeitlichen Gründen häufig sinnvoll, externe Berater zu beauftragen. Worauf sollten Sie bei der Auswahl achten?

Bei vielen Aufgaben, die nicht zum Ihrem pharmazeutischen Tagesgeschäft gehören, erweist sich die Unterstützung durch spezialisierte Berater als hilfreich. Die Erfahrung und die objektive Sichtweise des Beraters führen in den meisten Fällen zu besseren Ergebnissen als eigene Entscheidungen im stillen Kämmerlein.

Für jede unternehmerische Aufgabe gibt es heute eine Vielzahl an qualifizierten Spezialisten, z.B. Steuer-, Rechts- und Finanzierungs- sowie EDV-, Marketing- und Personalberater. Auch wenn Sie auf dem entsprechenden Themengebiet sattelfest sind und die anfallenden Aufgaben ganz oder teilweise selbst bearbeiten könnten, brauchen Sie dafür meist länger als ein spezialisierter Berater. Zudem ist das Risiko von Fehlentscheidungen deutlich höher. Wenn Sie hingegen einen Spezialisten einsetzen, können Sie sich eher auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren.

Beratungsbedarf definieren

Bevor Sie Kontakt zu einem Berater aufnehmen, sollten Sie möglichst genau definieren, was Sie benötigen:

  • Wobei soll der Berater Sie unterstützen?
  • Welche Ergebnisse sollen erzielt werden?
  • Welche Schwachstellen gilt es zu beseitigen?
  • Welche Erwartungen haben Sie an die Zusammenarbeit?
  • Über welche Qualifikation muss der Berater verfügen?
  • Sind vertiefte Spezial- oder Branchenkenntnisse erforderlich?

Je klarer Sie Ihre Erwartungen formulieren, desto gezielter können Sie anschließend nach einem geeigneten Berater suchen.

Wo Sie Berater finden

Bei der Suche nach einem geeigneten Berater werden Sie meist mit einer Vielzahl unterschiedlicher Angebote konfrontiert. Es ist oft nicht einfach, eine Person zu finden, die nicht nur fachlich, sondern auch menschlich zu Ihnen passt – und die gleichzeitig Ihre Qualitätsanforderungen erfüllt.

Die fachliche Qualifikation lässt sich oft bereits anhand der Berufsbezeichnung beurteilen. Eine Rechts- oder Steuerberatung ist gesetzlich nur Rechtsanwälten, Steuerberatern und bestimmten anderen Personen erlaubt. Rechtsanwälte und Steuerberater haben eine anspruchsvolle Ausbildung absolviert und ihre Fachkenntnisse durch eine staatliche Prüfung nachgewiesen. Ihre Tätigkeit wird außerdem von den Rechtsanwalts- und Steuerberaterkammern überwacht. Für Beratungsfehler müssen sie eine Haftpflichtversicherung abschließen, die Vermögensschäden bei ihren Mandanten abdeckt.

Geeignete Rechtsanwälte und Steuerberater finden Sie oft über Empfehlungen: Erkundigen Sie sich im Kollegen- und Freundeskreis. Außerdem können Sie sich an die zuständigen Berufskammern wenden. Die Kammern sprechen zwar zumeist keine namentliche Empfehlung aus, können Sie aber bei der Suche im umfangreichen Beratungsangebot unterstützen.

Im Gegensatz zu Rechtsanwälten und Steuerberatern gibt es für Unternehmensberater keine einheitlich geregelte Ausbildung oder Prüfung. Die Bezeichnung „Unternehmensberater“ ist gesetzlich nicht geschützt und kann daher ohne weitere Voraussetzungen geführt werden. Informieren Sie sich deswegen bei der Auswahl von Unternehmensberatern genau über deren Qualifikationen und bisherige Tätigkeiten. Viele Unternehmensberater verfügen über eine betriebswirtschaftliche oder kaufmännische Ausbildung. Einige Berater haben sich auch auf bestimmte Branchen oder Themengebiete spezialisiert, wie z.B. auf Marketing, Personal oder Organisation.

Geeignete Unternehmensberater können Sie entweder wieder über Empfehlungen von Berufskollegen oder über Berufsorganisationen finden. Ein Qualitätskriterium bei Unternehmensberatern ist die Mitgliedschaft in einem Berufsverband.

Neben Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatern können Sie bei Bedarf auf viele weitere Spezialisten zurückgreifen, z.B. auf Finanz- sowie Versicherungsberater, auf Architekten, Ingenieure und Sachverständige. Für diese Berufsbezeichnungen sind sehr unterschiedliche Qualifikationen notwendig. Daher ist es auch hier sinnvoll, einen geeigneten Berater vorrangig über Empfehlungen zufriedener Kunden zu suchen.

Wie Sie das Erstgespräch führen

Vereinbaren Sie mit zwei oder drei Beratern ein unverbindliches Erstgespräch. So können Sie sich gegenseitig kennenlernen und feststellen, ob Sie und der Berater fachlich ebenso wie menschlich zusammenpassen. Das Erstgespräch sollte übrigens kostenlos sein!

Je nach Beratungssituation können Sie den Berater nach

  • seiner Ausbildung,
  • seinem beruflichen Werdegang,
  • seinen Erfahrungen im jeweiligen Aufgabengebiet,
  • seinen Branchenkenntnissen und/oder
  • seinen Referenzen fragen.

Vielleicht ist für Sie auch die Frage interessant, ob der Berater bereits für einen Konkurrenten in Ihrer Region tätig war?

Schildern Sie dann, was Sie sich von der Beratung erhoffen, und besprechen Sie, wie die Zusammenarbeit ablaufen und welchen Umfang sie haben soll. Dabei gilt es auch zu berücksichtigen, dass bestimmte Aufgaben – je nach Beratungssituation – sehr unterschiedlich zwischen dem Berater und Ihnen verteilt sein können. So ist es z.B. möglich, dass der Berater alle erforderlichen Aktivitäten allein erledigt, nachdem Sie ihm die notwendigen Unterlagen und Informationen übergeben haben. In anderen Situationen wiederum werden Sie Konzepte und Lösungen gemeinsam mit dem Berater in persönlichen Gesprächen oder Workshops entwickeln müssen.

Bitten Sie den Berater am Ende des Erstgesprächs um ein schriftliches Angebot, in dem

  • das Ziel der Beratung,
  • der Leistungsumfang,
  • der Zeitbedarf,
  • die Vorgehensweise und
  • das Beratungshonorar genannt sind.

Damit vermeiden Sie spätere Meinungsverschiedenheiten über Art und Umfang der vereinbarten Beratung.

Beratungskostenzuschüsse nutzen

Viele Beratungen werden durch Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln gefördert. Die bei den Förderstellen registrierten Berater kennen sich mit den aktuellen Zuschüssen meist sehr gut aus. Wenn ein potenzieller Berater nicht auf Fördermittel eingeht, ist er für diese Beratung vielleicht nicht zugelassen.

Beachten Sie auch, dass Sie den Antrag auf Beratungskostenzuschüsse in der Regel bereits vor der Beratung stellen müssen: Nachträglich oder rückwirkend werden Zuschüsse nämlich zumeist nicht gewährt.

Hilfreiche Links

Rechtsanwälte finden Sie im Netz z. B. über www.anwaltssuche.de, www.advogarant.de.
Steuerberater finden Sie im Netz z. B. über www.steuerberaterscout.de, www.steuerallee.de, www.dstv.de/suchservice.
Unternehmensberater finden Sie im Netz z. B. über den Bundesverband Deutscher Unternehmensberater, den Bundesverband freier Berater oder über die KfW-Bank.
Beratungskostenzuschüsse können Sie z. B. vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erhalten. Zudem bietet es sich an, in der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums zu recherchieren.

Dr. Andreas Nagel, Diplom-Ökonom, Akademie für Apothekenmanagement, 31535 Neustadt am Rübenberge, E-Mail: dr.andreasnagel@t-online.de

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2019; 44(02):8-8