Energetische Sanierung des Eigenheims

Den Überblick im Förderdschungel behalten


Thomas Hammer

Für die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien gibt es viele Fördermöglichkeiten. Bund, Länder und Gemeinden unterstützen über verschiedene Institutionen in Form von zinsverbilligten Krediten oder Zuschüssen. Wer entsprechende Maßnahmen plant, sollte sich frühzeitig informieren.

Wenn das Eigenheim in die Jahre gekommen ist, kann es im Zuge von größeren Renovierungsarbeiten sinnvoll sein, auch gleich eine energetische Sanierung in Angriff zu nehmen. Denn wer den Energieverbrauch seiner Immobilie senkt, tut nicht nur etwas Gutes für die Umwelt, sondern spart Jahr für Jahr Heizkosten und profitiert von einer nachhaltigen Wertsteigerung des Gebäudes.

Auch der Staat leistet einen Beitrag: Mit Zuschüssen und zinsverbilligten Darlehen bieten Bund, Länder und Gemeinden eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien. Neben der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Hauseigentümer weitere Quellen anzapfen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die Förderbanken der Länder sowie einzelne Kommunen halten ebenfalls Gelder bereit, die alternativ oder ergänzend zu den KfW-Fördermitteln zum Einsatz kommen können (Tabelle 1).

KfW: Der Klassiker unter den Förderbanken

Die KfW bietet für Immobilienkäufer und Hauseigentümer eine Vielzahl an Förderprogrammen an. Besonders interessant für die Modernisierung von Bestandsimmobilien ist das Programm "Energieeffizient Sanieren". Förderfähig sind neben der umfassenden energetischen Sanierung auf das Verbrauchsniveau eines KfW-Effizienzhauses auch einzelne Maßnahmen wie

  • der Austausch ineffizienter Heizungssysteme,
  • die Wärmedämmung von Außenwand, Dach und Kellerdecke oder
  • der Austausch von Fenstern und Außentüren.

Als Anreiz bietet die KfW je nach Umfang der Arbeiten einen effektiven Jahreszins ab 0,75% und zusätzlich einen Tilgungszuschuss von bis 27.500 € an. Wer auf den Kredit verzichtet und die reine Zuschussvariante wählt, kann maximal 30.000 € einstreichen.

Zu beachten sind dabei die technischen Mindestanforderungen der KfW wie beispielsweise

  • die maximale Wärmeleitfähigkeit einer Außenwand oder Dachfläche nach Anbringen der Dämmung,
  • der Dämmwert neuer Fenster oder
  • die Effizienzwerte neuer Heizungsanlagen.

Besondere Anforderungen gelten für die Modernisierung von denkmalgeschützten Häusern, bei denen aufgrund der Bauweise oftmals die strengen Standardvorgaben nicht erreichbar sind. Die genauen Anforderungen finden Sie auf den Merkblättern, die sich von der KfW-Website herunterladen lassen.

Wenn Sie Ihre Heizung auf erneuerbare Energieträger umstellen wollen, bietet Ihnen die KfW zusätzlich ein zinsverbilligtes Darlehen an, mit dem sich unter anderem thermische Solaranlagen, Pelletheizungen und Wärmepumpen finanzieren lassen. Und wer eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung installiert, kann dafür einen KfW-Kredit aus dem Förderprogramm "Erneuerbare Energien" erhalten. Allerdings macht die KfW die Höhe des Zinssatzes hier von der Bonitätseinstufung abhängig.

Bei allen KfW-Kreditprogrammen gilt: Informationen gibt es direkt bei der staatseigenen Förderbank. Den Kreditantrag jedoch müssen Sie über die Hausbank stellen. Lediglich die reinen Zuschüsse können Sie direkt bei der KfW beantragen.

BAFA-Zuschüsse für Öko-Heizungen

Weniger bekannt als die KfW-Kredite sind die Fördermittel des BAFA. Mit seinen Zuschüssen für thermische Solaranlagen, Wärmepumpen und Pelletheizungen wendet sich das Bundesamt gezielt an Immobilieneigentümer, die in ihrem bereits bestehenden Wohnhaus mit erneuerbarer Energie heizen wollen. Die Fördermittel können Sie direkt beim BAFA beantragen.

Im Bereich der Solarthermie sind auch Sonnenkollektoren förderfähig, die ausschließlich eingesetzt werden, um warmes Wasser zuzubereiten. Ab einer Kollektorfläche von drei Quadratmetern zahlt das BAFA 50 € pro angefangenem Quadratmeter, mindestens jedoch 500 € als Zuschuss. Noch mehr Geld gibt es für Solaranlagen, mit denen auch Räume geheizt werden: Hier winken 140 € pro Quadratmeter oder mindestens 2.000 € als Dreingabe.

Die Installation einer Wärmepumpe wird bezuschusst, wenn diese als zentrale Heizungsanlage zum Einsatz kommt und in der BAFA-Liste der förderfähigen Geräte zu finden ist. Voraussetzung für die Aufnahme in die Liste ist, dass die Wärmepumpe bestimmte Effizienzwerte aufweist, die von einem unabhängigen Prüfinstitut bestätigt sind. Wie hoch die Basisförderung ausfällt, hängt von der Bauweise und der Leistung ab: Während es für Wärmepumpen, die ihre Energie aus der Umgebungsluft ziehen, zwischen 1.300 € und 1.500 € Zuschuss gibt, erhalten Sie bei der Installation einer Erdwärmepumpe bis zu 4.500 €.

Zusätzliches Geld zahlt das BAFA für große Wärmepumpen mit Wärmeleistungen ab 32,5 Kilowatt sowie z.B. auch dann, wenn die Pumpe mit einer Solarthermie-Anlage kombiniert oder in das Lastmanagement des Energieversorgers integriert ist.

Bei der Förderung für Pelletheizungen gilt: BAFA-Mittel gibt es nur für Pelletkessel, die Wärme für die Zentralheizung liefern. Der Kaminofen mit Pelletbeschickung wird hingegen nicht subventioniert. Der Zuschuss beträgt 3.000 €. Ab 37,5 Kilowatt Heizleistung kommen weitere 80 € pro Kilowatt hinzu. Wer einen neuen Pufferspeicher installiert, erhält 500 € mehr.

Regionale und kommunale Förderung

Je nach Standort der Immobilie können Sie möglicherweise auch landesweite oder kommunale Fördergelder in Anspruch nehmen. So etwa in Schleswig-Holstein, wo die landeseigene Investitionsbank in einigen Städten und Gemeinden Maßnahmen zur CO2-Reduzierung subventioniert. Ab einem Auftragsvolumen von 12.000 € zahlt die Investitionsbank einen pauschalen Zuschuss von 2.000 €. Voraussetzung ist, dass Sie den CO2-Ausstoß mit der Sanierung um mindestens 20% reduzieren – das müssen Sie im Antragsformular über eine Punktetabelle für jede einzelne Maßnahme nachweisen.

Ein Beispiel für die kommunale Förderung liefert die baden-württembergische Landshauptstadt Stuttgart: Hier können Hauseigentümer für energetische Sanierungsmaßnahmen bis zu 10.000 € an Zuschüssen erhalten. So gibt es bereits für die Modernisierung eines Flachdaches 25 € pro Quadratmeter Dachfläche, mindestens jedoch 1.500 €.

Ob Sie die regionalen Gelder zusätzlich zur KfW- und BAFA-Förderung beantragen können, hängt von den Förderbedingungen des jeweiligen Geldgebers ab. Unterschiedlich sind auch die vorgeschriebenen Wege, über die Sie die Mittel erhalten. So fungiert etwa in Stuttgart die kommunale Wohnraumförderstelle als Ansprechpartner für Eigentümer, während in Schleswig-Holstein die Ortsvereine des Verbandes "Haus & Grund" und der Verband "Wohneigentum Siedlerbund Schleswig-Holstein" zuständig sind.

Was Sie bei Ihren Planungen beachten sollten: Die Fördermittel müssen in der Regel beantragt werden, bevor die Handwerker mit den Arbeiten beginnen.

Service

Energieeffizient sanieren

Erneuerbare Energien

Thomas Hammer, Freier Wirtschaftsjournalist, 75443 Ötisheim, E-Mail: th@hammertext.de

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2019; 44(05):14-14