Fragen und Antworten

Gripsgymnastik


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Beim Zählen der Rezepte staunt man heute oft nur noch:

Ein einziges Hochpreis-Rezept macht im Stapel für die 14-tägige Abholung wertmäßig mehr aus als die ganzen anderen Rezepte zusammen. Ist das die Regel oder doch eher die Ausnahme?

Lösung des Rätsels aus dem letzten AWA 6/2019:

1,00 € je Bonkunde als praktikable Faustregel für eine Mietobergrenze? Tatsächlich kann dieser Wert als erster Anhaltspunkt gelten, denn darüber ist es regelhaft teuer. Doch muss man immer die Ausgangslage der Apotheke sehen. Wer 12 € oder gar 15 € je Kunde an Rohertrag (nicht Umsatz) hat, wie z.B. im Fachärztehaus, für den haben 1 € Miete je Kunde eine ganz andere Bedeutung wie für eine Center-Apotheke, die zwar gern sehr hohe Kundenzahlen hat, aber oft nur 6 € bis 8 € je Kunde an Ertrag erwirtschaften kann, da eben die rentablen Rezepte seltener sind. Eine Land-Apotheke mag zwar 1 € je Kunde bezahlen können, doch muss man dies in Relation zu den (niedrigen) Mieten dort sehen – und den generell oft begrenzten Umsatz- und Entwicklungspotenzialen. Somit ist die Kennzahl "Prozentsatz der Miete am Rohertrag" eine wichtige Ergänzung. Unter 10% ist alles noch im "grünen Bereich", darüber gilt es genauer hinzuschauen.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2019; 44(07):2-2