Fragen und Antworten

Gripsgymnastik


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Heute ist mal etwas Geometrie gefragt:

In einer Kleinstadt bildet die räumliche Lage der drei Apotheken ein rechtwinkliges Dreieck mit dem "Platzhirschen" P an der Spitze des rechten Winkels und je gleichem Abstand zu den Konkurrenten A und B, die ihrerseits 600 m Luftlinie auseinander liegen. Wenn jeder einen Einzugsbereich von 300 m um seine Apotheke für sich reklamiert, wer kommt dann mit wem ins Gehege – und wie groß ist die Überlappung?

Lösung des Rätsels aus dem letzten AWA 7/2019:

Auf einem einzigen Rezept stehen regelhaft höhere Beträge als auf allen anderen Rezeptblättern zusammen im 14-tägigen Abholstapel? Dann haben Sie wohl eine kleine Apotheke mit jedoch einem Extremkosten-Patienten á la Morbus Fabry. Rechnen wir einmal: Durchschnittlich etwa 1,6 Mio. € Netto-Rezeptumsatz mit der GKV, aufgeteilt auf etwa 24 Abholungen im Jahr, also fast 67.000 € je Stapel. Davon die Hälfte macht gut 33.000 € aus, plus Mehrwertsteuer rund 40.000 €. Auf einem einzigen Rezept müsste also regelmäßig ein Taxbetrag von 40.000 € oder mehr aufgetragen sein, um die gestellte Bedingung zu erfüllen. Das ist typischerweise nicht der Fall – es sei denn, Sie haben einen der sehr seltenen (wenige tausend Fälle bundesweit) Extremkosten-Patienten und zudem nicht allzu hohe sonstige Rezeptumsätze.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2019; 44(08):2-2