Fotovoltaik als Kapitalanlage

Renditerechnung mit Tücken


Thomas Hammer

Günstige Anlagenpreise und der Eigenverbrauch machen die Stromerzeugung auf dem eigenen Dach attraktiv. Doch wenn Sie die Rendite kalkulieren, gelten andere Regeln als bei klassischen Finanzanlagen.

Kapitalanlage auf dem Dach des eigenen Hauses: Die Fotovoltaikanlage erzeugt nicht nur emissionsfreien Strom, sondern kann ihrem Eigentümer eine attraktive Rendite bringen. Zwar haben sich die für 20 Jahre garantierten Vergütungen für die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Stromnetz stark reduziert: Betrugen Sie z.B. für Fotovoltaikanlagen bis 10 kW Maximalleistung, die Anfang 2009 in Betrieb genommen wurden, 43,01 Cent/kWh, sind es bei Inbetriebnahme zum 01.01.2020 nur noch 9,87 Cent/kWh. Dass sich die Solarstrom-Investition unterm Strich trotzdem auch heute noch rechnet, hat zwei Gründe:

  • stark rückläufige Anlagenpreise und
  • hohe Einsparpotenziale beim Eigenverbrauch.

Weil die Prozesse bei der Herstellung von Fotovoltaikmodulen immer günstiger werden, befinden sich die Kaufpreise für Solarstromanlagen im stetigen Sinkflug: Kostete eine Anlage mit einer Maximalleistung von knapp 10 kW vor zehn Jahren im Schnitt noch weit mehr als 30.000 € plus Umsatzsteuer, ist sie heute für rund 13.000 € erhältlich – bei schlüsselfertiger Montage, inklusive Wechselrichter.

Dabei gilt jedoch: Je "kleiner" die Anlage, umso höher wird der Preis pro installiertem Kilowatt Leistung. So ist es durchaus realistisch, dass eine Anlage, die mit 5 kW nur halb so "groß" ist wie die eben angeführte, nicht 6.500 € (also die Hälfte), sondern 8.000 € kostet. Grund dafür sind die Fixkosten, die unabhängig von der Anlagengröße etwa für die Anlagenplanung, die Aufstellung des Gerüstes oder die Installation des Netzanschlusses anfallen.

Interessant für Betreiber von Solarstromanlagen ist, wie viel vom erzeugten Strom man direkt im eigenen Haushalt verbraucht. Laufen die Haushaltsgeräte mit dem selbst erzeugten Strom, bleibt der Zähler des Versorgers stehen – und wer auf diese Weise 1.500 kWh weniger Strom pro Jahr kaufen muss, spart bei einem Preis von 26 Cent netto pro kWh am Ende 390 €.

Allerdings hängt der Anteil des Eigenverbrauchs stark vom individuellen Verhalten des Betreibers ab: Wer mittags zu Hause kocht und Stromfresser wie Geschirrspüler, Waschmaschine oder Trockner vorwiegend bei Sonnenschein laufen lassen kann, hat einen höheren Solarstrom-Eigenverbrauch als derjenige, der den ganzen Tag unterwegs ist und erst am Abend nach Hause kommt.

Rendite richtig berechnen

Wie die Renditerechnung im Regelfall aussieht, zeigt Tabelle 1. Allerdings sollten sich Anlagenbetreiber nicht blenden lassen: Spielt eine Anlage pro Jahr 7,7% der Investitionskosten als Stromertrag ein, ist dies nicht mit einer Rendite von 7,7% für eine Kapitalanlage vergleichbar. Während letztere am Ende der Laufzeit zurückgezahlt wird, verliert eine technische Anlage im Lauf der Zeit ihren Wert.

Dieser Wertverlust, der gegenüber dem Finanzamt als Abschreibung (AfA) geltend gemacht wird, muss von den Erträgen abgezogen werden. So wird eine Fotovoltaikanlage über 20 Jahreabgeschrieben – was einer jährlichen Wertminderung von 5% entspricht. Damit reduziert sich die Rendite während dieses Zeitraums auf 2,7%. Wenn die nach 20 Jahren abgeschriebene Anlage weiterhin funktioniert, erhöht sich die Rendite ab diesem Zeitpunkt wieder.

Darüber hinaus sind von den Erträgen noch die laufenden Aufwendungen abzuziehen. Dazu zählen neben den Kosten für die gelegentliche Wartung und Modulreinigung in erster Linie die Kosten für die Versicherung. Sinnvoll ist es übrigens, die Anlage in die Gebäudeversicherung aufzunehmen, sodass zumindest Schäden durch Hagel, Unwetter, Blitzschlag und Brand abgedeckt sind.

Ein deutlicher Renditeknick kann entstehen, wenn der Wechselrichter während der Laufzeit ersetzt werden muss. Achten Sie deshalb darauf, dass der Anbieter qualitativ hochwertige Komponenten von renommierten Herstellern verbaut.

Eine Steigerung der Strompreise kann die Rendite hingegen verbessern, weil sich dadurch der Gegenwert des Eigenverbrauchs erhöht.

Akku reduziert Rendite

Erhöhen lässt sich der Eigenverbrauchsanteil mit einem stationären Akku, der einen Teil des nicht sofort verbrauchten Solarstroms speichert und ihn bei Bedarf auch abends oder nachts wieder abgeben kann. Allerdings sind Batteriespeicher derzeit noch sehr teuer – und zur Lebensdauer liegen noch keine langfristigen Erfahrungswerte vor. Auch wenn Sie durch den Einbau eines Akkus Ihren Solarstrom-Eigenverbrauch steigern und dadurch Ihre Kosten für "Fremdstrom" senken können, verringert sich doch zumeist die Rendite der Solaranlage – eben weil der Akku eine zusätzliche Investition darstellt. Tabelle 2 zeigt an einem Beispiel, wie Sie die Amortisationsdauer eines Akkus berechnen.

Aufwand für Umsatzsteuer lohnt sich

Da der Betrieb einer Fotovoltaikanlage eine unternehmerische Tätigkeit darstellt, stehen Eigentümer vor der Wahl, als Kleinunternehmer für oder gegen die Umsatzsteuer zu optieren. Wer sich allerdings dagegen entscheidet, kann sich den Umsatzsteueranteil von 19% beim Erwerb der Anlage nicht mehr als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen.

Empfehlenswert ist daher im Regelfall, sich für die Umsatzsteuerzahlung zu entscheiden – auch wenn das mit bürokratischem Mehraufwand verbunden ist. Denn Sie müssen regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung und -erklärung abgeben. Die Umsatzsteuer für die Einspeisevergütung muss dementsprechend auf die Rechnung an den Energieversorger aufgeschlagen und ans Finanzamt abgeführt werden. Auch auf den Eigenverbrauch fällt Umsatzsteuer an. Basis hierbei ist der Nettopreis pro kWh des Versorgers, der mit der Anzahl der selbst verbrauchten kWh multipliziert wird.

Einkommensteuer nicht vergessen

Bei der Einkommensteuer ist die Fotovoltaikanlage ebenfalls relevant: Die Berechnungsgrundlage für den Eigenverbrauch ist allerdings eine andere als bei der Umsatzsteuer. Der Eigenverbrauch gilt nämlich hier als Privatentnahme aus dem Betrieb und darf unter den Herstellungskosten angesetzt werden. Letztere ergeben sich aus den jährlichen Gesamtaufwendungen geteilt durch den erzeugten Strom.

Da die AfA 20 Jahre lang den steuerlichen Ertrag mindert, müssen Solarstrom-Investoren nur einen relativ geringen Teil ihres Ertrags versteuern. Wie Sie den einkommensteuerpflichtigen Gewinn ermitteln, sehen Sie beispielhaft in Tabelle 3.

Thomas Hammer, Freier Wirtschaftsjournalist, 75443 Ötisheim, E-Mail: th@hammertext.de

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2020; 45(03):14-14