Editorial

Paarungszeit?


Dr. Michael Brysch

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

"Erlaubnisinhaber und Personal von Apotheken dürfen mit Ärzten oder anderen Personen, die sich mit der Behandlung von Krankheiten befassen, keine Rechtsgeschäfte vornehmen oder Absprachen treffen, die eine bevorzugte Lieferung bestimmter Arzneimittel, die Zuführung von Patienten, die Zuweisung von Verschreibungen oder die Fertigung von Arzneimitteln ohne volle Angabe der Zusammensetzung zum Gegenstand haben."

Gleich zu Beginn des neuen AWA ein derart langes und sprödes Zitat wie dieses aus §11 Apothekengesetz? Das dürfte wohl kaum geeignet sein, Ihre Lust auf mehr zu wecken. Falls Sie trotzdem nicht ausgestiegen sind, hier ein neuer Versuch, dieses Mal mit dem deutschen Dichter Christian Fürchtegott Gellert (1715–1769): "Vereint wirkt also dieses Paar, was einzeln keinem möglich war."

Mal ganz ehrlich: Sind Sie vielleicht ein Schelm und denken sich Böses, wenn Sie diese beiden Zitate in dem Wissen lesen, dass sich die DocMorris-Mutter Zur Rose nun auch den Telemedizin-Anbieter TeleClinic einverleibt hat? Und obwohl man beteuert, dass sich Zur Rose zum Plattform-Anbieter für alle Apotheken gewandelt habe: Unken Sie etwa, dass Vor-Ort-Apotheken dadurch in gefährliches Fahrwasser geraten könnten – vor allem mit Blick auf das E-Rezept und den Corona-bedingten Aufwind für Videosprechstunden?

Wie schelmisch auch immer Sie diese Fragen beantworten: Um den von der ausländischen Online-Konkurrenz verursachten Stromschnellen zu trotzen und nicht unterzugehen, muss insbesondere die Paarung "Vor-Ort-Apotheke – hervorragende Beratung" stimmen. Was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie im Beitrag "Welche Anforderungen Sie an Ihr Personal stellen sollten".

Mit herzlichen Grüßen

Ihr

Dr. Michael Brysch

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2020; 45(15):2-2