Nachrichten

Recht kurz


Dr. Michael Brysch

Dass die Barrierefreiheit manche Apotheke vor große Herausforderungen stellt, zeigt einmal mehr ein Streitfall vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf (Urteil vom 20.05.2020, Aktenzeichen: 16 K 7633/18). Es ging um einen Apotheker, dessen Apotheke laut Amtsapotheker "nicht den Anforderungen an den barrierefreien Zugang genüge, da sie nur über die Stufe erreichbar sei und die Tür nicht automatisch öffne." Nachdem das Amt für Verkehrsmanagement mitgeteilt hatte, dass sich ein barrierefreier Zugang herstellen lasse, forderte der Amtsapotheker den Apotheker auf, das auch zu tun.

Dieser klagte dagegen. Es sei "unverhältnismäßig", ihm die geschätzt 8.000 € im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen aufzubrummen. Denn bislang habe die "geringe Stufe im Eingangsbereich" noch nie Probleme bereitet, zumal er derzeit keinen Kunden habe, der auf den Rollstuhl angewiesen sei. Und Laufkundschaft suche die Apotheke sowieso nicht auf.

Das Gericht allerdings ließ das nicht gelten. 4,5 bis 5,5 cm hohe Stufen (wie vorliegend) könnten für Menschen mit körperlichen Einschränkungen "ein Hindernis darstellen, das ohne Hilfe nicht zu überwinden ist" und das eventuell auch abschrecke, die Apotheke überhaupt erst aufzusuchen. Zudem sei eine mobile Rampe in Kombination mit einer Funkklingel (wie vom Apotheker vorgeschlagen) "nicht ebenso wirksam wie ein dauerhafter baulicher Ausgleich der Höhendifferenz". Es stünde also kein "den Kläger weniger belastendes Mittel zur Verfügung" – sodass dieser die notwendigen Baumaßnahmen durchführen lassen müsse.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2020; 45(22):2-2