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Wie Sie sich gegen Wasserschäden absichern


Lothar Droste

Die aktuelle Flutkatastrophe zeigt auf tragische Weise, welche verheerenden Schäden die Natur und insbesondere Wasser auch in Apotheken anzurichten vermögen. Was können Sie tun, um den Schaden zu begrenzen?

Deutschlandweit sind aktuell rund 70 Apotheken in Folge der Starkregen-Ereignisse geschlossen. Viele hundert weitere haben zum Teil erhebliche Schäden erlitten, versuchen aber, die Versorgung der Bevölkerung irgendwie aufrechtzuerhalten. So sind Rezeptbriefkästen und Taschenlampen an vielen betroffenen Orten gerade wichtiger als das E-Rezept und der Kommissionierer.

Doch bei Wasserschäden – egal ob durch Katastrophen wie die aktuelle oder durch Rohrbrüche bzw. defekte Rückhalteventile bedingt – gilt es immer auch, die Apotheke selbst zu schützen. Denn sonst steht leicht die Betriebserlaubnis auf dem Spiel.

Nicht zuletzt, weil sich Offizin und Generalalphabet so gut wie immer im Erdgeschoss befinden, ist eine "Elementarschadensdeckung" sinnvoll. Ergänzend zu den Gebäude- und Geschäftsinhalts-Policen gewährleistet sie nämlich auch bei Starkregen, Lawinen und sonstigen Naturrisiken einen Versicherungsschutz.

Weil Elementarschäden also nicht automatisch abgedeckt sind, sollten Sie sich erkundigen, ob ein solches Zusatzmodul für Ihre Apotheke gilt – und welche konkrete Unterstützung Sie im Ernstfall von Ihrem Versicherungsdienstleister zu erwarten haben.

Die Risiken im Blick

Versichern allein ist nur der halbe Weg, um Apotheken zu schützen. Denn gute Versicherungen ersetzen Ihnen vieles, die Bevölkerung allerdings können sie im Ernstfall nicht versorgen. Sofern Sie jedoch weiterhin abgabefähig bleiben, können Sie damit vor allem Leben retten, darüber hinaus aber auch das Image Ihrer Apotheke stärken.

Deswegen kommt es gleichermaßen auf ein aktives Schadensmanagement an. Und hier können Sie im Vorfeld schon vieles tun. Dabei umfasst die Schadensprävention neben Lager, Labor und Offizin auch weitere sensible Bereiche in Apotheken, so u.a.

  • den Kommissionierer,
  • den Medikamentenkühlschrank,
  • den zentralen IT-Server sowie
  • den Sicherungskasten.

Die beiden letzteren sollten sich vor allem in hochwassergefährdeten Gebieten nicht im Keller befinden und in allen anderen Lagen zumindest so hoch verbaut sein, dass ein Rohrbruch sie nicht gefährden kann. Für alle anderen Lagen gilt: Bereits ein Sockel von 30 cm rettet Technik und wertvolle Medikamente.

Tipp: Lagern Sie Waren niemals direkt auf dem Fußboden, da diese sonst auch kleinste Feuchtigkeitsmengen wie Schwämme aufsaugen können. Stellen Sie daher auch Kisten und Kartons zumindest auf Euro-Paletten.

Vor allem in Überschwemmungsgebieten, in Bachrandlagen, an Berghängen etc. bietet es sich außerdem an, in zwei Geräte zu investieren, die im Fall der Fälle schnell zur Mangelware werden, und zwar in

  • eine Hochleistungs-Schmutzpumpe und
  • einen Notstromgenerator.

So können Sie in den allermeisten Situationen und auch bei Stromausfällen zumindest den Notbetrieb aufrechterhalten.

Weiterhin empfiehlt es sich, Kellertüren und -fenster mit zusätzlichen Metallriegeln zu verstärken. Die Kellerfenster sollten überdies aus Sicherheitsglas bestehen. In extremen Gefahrenlagen sind darüber hinaus Schott-Barrieren sehr nützlich. Ansonsten bewirken einfache Sandsäcke wahre Wunder.

Tipp: Wenn Sie wissen wollen, welche Maßnahmen Sie ansonsten individuell ergreifen können, ist es hilfreich, sich vor Ort an

  • die Feuerwehr,
  • das technische Hilfswerk sowie
  • Ihren Versicherungsberater zu wenden,
  • oder gleich bei einer spezialisierten Fachfirma anzufragen.

Kleine Gefahr ganz groß

Das Wasser selbst ist mit Pumpen und Trocknungsgeräten meist relativ schnell beseitigt. Allerdings bringt es auch Bakterien, Schimmelpilze etc. mit sich, die zu großen Folgeproblemen führen. Die Mikroorganismen lieben vor allem Apotheken-Innenausbauten aus Leichtbauwänden und Spanholzplatten. Ohne eine sofortige professionelle Trocknung vermehren sie sich dort in Windeseile. Konnten sich die Keime erst einmal einnisten, drohen harte Restriktionen des Gesundheitsamtes, denn Hygiene-Sanierungsmängel lassen Wiedereröffnungsrevisionen häufig scheitern.

Sind Feuchtigkeits- oder Stockflecken noch sichtbar, ist eine Messung der Raumluft vorgeschrieben. Sie zeigt auf, welche zusätzlichen Desinfektions- oder Sanierungsmaßnahmen erfolgen müssen, bevor die betroffene Apotheke wieder öffnen darf.

Tipp: Vermeiden Sie Proben, die in Fachlaboren ausgewertet werden, denn die Ergebnisse kommen oft erst nach Wochen. Sinnvoller ist es, Anbieter mit mobilen Enzymlaboren zu beauftragen, um schon nach 30 Minuten zu wissen, wie und wo weiter vorzugehen ist. So lässt sich manche Betriebsunterbrechung zumindest verkürzen.

Wichtig: Kontaminierte Bereiche sollten sofort von der Apotheke abgeschottet und gekennzeichnet werden.

Schäden sanieren lassen?

Wie grundsätzlich in Schadensfällen, müssen Versicherte auch bei Wasserschäden

  • den Schaden zunächst bestmöglich minimieren ("Mitwirkungspflicht") und dann
  • den Versicherer über den Schaden unterrichten ("Obliegenheit").

Gemäß ihren Konditionen muss jede Versicherung die Kosten für solche Schadensminimierungsmaßnahmen übernehmen, nicht zuletzt auch die Noteinsatz-Rechnung eines von Ihnen beauftragten Schadenssanierers.

Wichtig: Diese Beauftragung muss unverzüglich nach dem Schadenseintritt erfolgen. Dafür sollten die Kontaktdaten geeigneter Unternehmen im Qualitäts-Management-Ordner verzeichnet sein. Sofern sich Ihre Apotheke in einer Hochwassergefahrenlage befindet, wäre es sinnvoll, die Nummer auch im Handy zu speichern.

Geeignete Sanierer sind nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert und müssen alle Richtlinien sowie Normen erfüllen, die das Umweltbundesamt (UBA) und der Verband der Sachversicherer (VdS) nicht zuletzt in Sachen Geräte und Messinstrumente vorschreiben.

Wenn Sie einen Sanierer suchen, ist es sinnvoll, auf versicherungsunabhängige Fachbetriebe zurückzugreifen, weil diese ihren Kunden gegenüber voll für die mangelfreie Sanierung haften müssen. Solche Fachbetriebe werden sich folglich auch nicht von Versicherern dazu verleiten lassen, z.B. aus Kostengründen auf Maßnahmen zu verzichten, die eigentlich notwendig wären. Denken lässt sich hier etwa an Direktmessungen, die bei Kontaminationen zeitnahe Ergebnisse liefern.

Es bietet sich an, frühzeitig mit dem ausgewählten Sanierer in Kontakt zu treten. Denn so können Sie gemeinsam die Apotheke begehen, bevor es überhaupt erst zu einem Notfall kommt.

Auch empfiehlt es sich, mit dem Sanierer einen kostenlosen Notdienstvertrag abzuschließen, der es im Bedarfsfall ermöglicht, unverzüglich tätig zu werden. Ohne einen solchen Notdienstvertrag riskieren Sie, zu lange warten zu müssen. Denn zumindest bei Katastrophen haben die Fachbetriebe in der Regel andernorts bereits genug zu tun.

Zum Weiterlesen

Jeinsen, M., Beckert, H.: Versicherungen für Apotheken, Deutscher Apotheker Verlag: Stuttgart 2021

Lothar F. Droste, Deutsche Gütegemeinschaft ImmobilienSchadenService AG, 32609 Hülshorst/Westfalen, E-Mail: info@immobilienschadenservice.de

Michael Jeinsen, Diplom-Politologe und -Pädagoge, zertifizierter Berater Heilwesen (IHK), IHK-Dozent für Maklerfortbildung, 12209 Berlin, E-Mail: berlin@die-apothekerhelfer.de

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2021; 46(15):10-10