Spekulationsgewinn nach Grundstücksteilung

Wenn der Garten zur Steuerfalle wird


Helmut Lehr

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Grundstücken bleiben steuerfrei, wenn das Objekt zuvor selbstgenutzt wurde. Bei der Aufteilung eines großen Gartengrundstücks in mehrere Parzellen sollten Sie allerdings Obacht geben.

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