Sonderausgaben bei Ehescheidung

Vermeidung des Versorgungsausgleichs


Helmut Lehr

Wer im Zuge der Ehescheidung den Versorgungsausgleich vermeiden will, muss mitunter größere Beträge an seinen früheren Partner leisten. Stimmt dieser zu, sind die Zahlungen als Sonderausgaben abzugsfähig. Mit Ratenzahlungen lässt sich der Steuervorteil womöglich optimieren.

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