Umsatzsteuer auf „alte“ Photovoltaikanlagen

Die Zeit drängt: Frist endet am 11. Januar 2024


Helmut Lehr

Die (private) Photovoltaikanlage bleibt ein steuerlicher Dauerbrenner. Das Bundesfinanzministerium hat sich jetzt erneut zur Behandlung von Altanlagen geäußert. Demnach ist sogar eine rückwirkende Entnahme zum 01.01.2023 noch für wenige Tage im neuen Jahr möglich.

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