Dr. Hubert Ortner

Gesund.de hat auf bemerkenswerte Weise Werbung für seine App gemacht: Am 6. und 7. Dezember gab es unter dem Code „Nikolaus“ im „Flash Sale“ 12 Euro „geschenkt“. Wer für mindestens 13 Euro über die App bestellte – egal ob als Neu- oder als Bestandskunde – sollte diesen Vorteil genießen. Tatsächlich landete die App am 7. Dezeber auf Platz 3 der deutschen App-Store-Charts.

Doch die Aktion zog nicht nur die Aufmerksamkeit potenzieller Apothekenkunden auf sich. Auch bei IhreApotheken.de – das Pendant des Zukunftspakts Apotheke zu gesund.de – hat man sich offensichtlich die Augen gerieben. 12 Euro Rabatt sind schließlich eine Ansage. Und so flatterte der gesund.de GmbH & Co. KG am 8. Dezember eine Abmahnung ins Haus. Auch wenn die Aktion da schon beendet war: ia.de fordert über ihren Anwalt Dr. Morton Douglas umgehend den Stopp einer solchen Werbung. Zudem soll die Wettbewerberin Auskunft darüber geben, wie viele solcher Flash Sale Gutscheine eingelöst wurden und wie häufig die App heruntergeladen wurde. Darüber soll die Höhe des Schadenersatzanspruchs berechnet werden.

Denn dass die Werbeaktion nicht erlaubt war, daran bestehen aus Sicht von Douglas und seiner Mandantin keine Zweifel. Sie sei unter anderem ein Verstoß gegen das heilmittelwerberechtliche Zugabeverbot. Überdies leiste sie angesichts des hohen Rabatts dem Arzneimittelfehlgebrauch und -mehrgebrauch Vorschub. Und Marketingmaßnahmen, die ein solches Risiko schaffen, seien auch nach europäischem Recht unzulässig. Die Geschäftsführung von gesund.de ist nun aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

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