Weiterbildung in Vollzeit

Fahrtkosten voll abzugsfähig?


Helmut Lehr

Wer eine vollzeitige Weiterbildungsmaßnahme außerhalb eines Arbeitsverhältnisses absolviert, kann die Fahrten zur Bildungsstätte nur in Höhe der Entfernungspauschale geltend machen. Einzelheiten zu dieser Regelung müssen noch gerichtlich geklärt werden.

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