Erbengemeinschaft

Spekulationssteuer vermeiden


Helmut Lehr

Grundstücksverkäufe nach einem Erbfall werden schnell zur Steuerfalle. Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung jetzt allerdings geändert und eine „besondere Gestaltung“ abgesegnet – zugleich widerspricht er damit der aktuellen Verwaltungsauffassung.

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