Einnahmen aus einem Stipendium

Finanzverwaltung auf dem Holzweg


Helmut Lehr

Stipendien sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Die Finanzverwaltung hat einzelne Studienförderungen bereits genauer unter die Lupe genommen. Der Bundesfinanzhof hat dieser Ansicht nun zumindest im Fall eines Heisenberg-Stipendiums widersprochen.

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