Verbilligte Miete an nahe Angehörige

Wie das Finanzamt vergleicht


Helmut Lehr

Wer eine Wohnung verbilligt an Angehörige (insbesondere Kinder) überlässt, kann mitunter ordentlich Steuern sparen. Die Untergrenze für den Mietzins liegt bei 50 % bzw. 66 % der ortsüblichen Miete. Wie man diese ermittelt, hat die Finanzverwaltung kürzlich klargestellt.

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