Vermietete Eigentumswohnung

Zahlungen in die Erhaltungsrücklage


Helmut Lehr

Wohnungseigentümer müssen regelmäßig „Erhaltungsbeiträge“ entrichten. Nach der Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahr 2020 stellte sich vermehrt die Frage, wann diese Ausgaben als Werbungskosten abziehbar sind. Der Bundesfinanzhof hat dies jetzt geklärt.

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