Gewerblicher Grundstückshandel

Drei-Objekt-Grenze als Schlüsselkriterium


Helmut Lehr

Wer mit seinem Privatvermögen gelegentlich Immobilien an- und verkauft, wird aus Sicht der Finanzverwaltung womöglich zum gewerblichen Grundstückshändler. Hier kommt es allerdings ganz entscheidend auf die Fünf-Jahres-Frist an, wie der Bundesfinanzhof kürzlich bestätigte.

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