Dr. Hubert Ortner
Auch im Verband der Kooperationsapotheken (BVDAK) zeigt man sich irritiert, dass niederländische Arzneimittelversender sich durch das jüngste BGH-Urteil zur Rx-Preisbindung beflügelt sehen. Die Rechtslage gibt dazu an sich keinen Anlass. Darauf wies auch Stefan Hartmann, 1. Vorsitzender BVDAK, unlängst hin: „Die Versender hinter der deutschen Grenze und ihre Verbände bejubeln das jüngste Urteil des BGH, als sei die Arzneimittelpreisbindung vollständig gefallen. Das ist aber nicht korrekt.“
Der BVDAK verweist auf die sozialrechtliche Preisbindungsvorschrift, die zum 15. Dezember 2020 die arzneimittelrechtliche abgelöst hat: Das in dieser Vorschrift enthaltene Boni- und Rabattverbot bei der Abgabe von Rx-Arzneimitteln zu Lasten der GKV gelte nach aktueller Rechtslage für alle Anbieter – auch die jenseits der deutschen Grenzen.
Für umso wichtiger hält es Hartmann jetzt, den Fehlentwicklungen unter Berufung auf das aktuelle Urteil entschieden entgegenzutreten. Die zu erwartenden Rabatt-/Boni-Versprechen müssten sofort abgemahnt und vor Gericht gebracht werden. Die Apothekerkammer Nordrhein hat den Anfang bereits gemacht.
Zudem regt der BVDAK an, für künftige Rechtsstreitigkeiten, die vermutlich wieder bis vor den EuGH geführt werden müssen, vorausschauend alle Daten und Fakten zu sammeln, die der EuGH und der BGH zur Beweisführung gefordert haben. Bekanntlich ist die Beweisführung, um die Gerichte zu überzeugen, dass die Preisbindung für eine flächendeckende Arzneimittelversorgung notwendig ist, bislang misslungen. Tatsächlich hat der BGH in seinem jüngsten Urteil vom 17.07.2025 sehr deutlich aufgezeigt, wo die Argumente für eine erneute Vorlage haken.
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