Dr. Hubert Ortner
Liebe Leserinnen und Leser,
die jüngsten Einlassungen des BGH zur deutschen Rx-Preisbindung ließen die Emotionen hochkochen und sorgten für reichlich Empörung über die „bösen“ Versender mit ihren unrechtmäßigen Boni. Jetzt ruhen alle Hoffnungen darauf, dass die Richter in Karlsruhe am 06. November im Sinne der „Guten“ entscheiden und die Preisbindung ein für alle Mal bestätigen. Aber hätte es keine Alternative zu diesem mühsamen Weg durch die Instanzen gegeben, um Shop-Apotheke & Co. ihre nervtötenden Boni-Spielchen auszutreiben?
Doch, es hätte. Denn genau für solche Fälle wurde im § 27 Abs. 4 des Rahmenvertrags präzise geregelt, wie gegen Verstöße der Preisbindungsklausel im SGB V vorzugehen ist: Dann kann nämlich die Paritätische Stelle, die aus je drei Mitgliedern von GKV-Spitzenverband und DAV besteht, empfindliche Strafen von bis zu 250.000 € verhängen. Es würde sogar schon ausreichen, wenn nur die drei DAV-Mitglieder dafür votieren. Doch warum hat man diese Karte nie gespielt? Die Antwort ist wenig schmeichelhaft: Für den Fall, dass eine verhängte Strafe vor Gericht nicht standhalten würde, wäre der DAV ggf. schadensersatzpflichtig gewesen. Also lieber die (Hasen-)Füße stillhalten und sich wegducken. Aber öffentlich immer schön lautstark kundtun, dass „ausländische Versandapotheken endlich akzeptieren müssen, dass deutsches Recht auch für sie gilt, wenn sie hierzulande agieren wollen“ (der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann). Irgendwann wird es ja hoffentlich doch ein rechtskräftiges Urteil geben. Dann kann man sich endlich ungefährdet aus der Deckung wagen.
Wenn sich ein Interessenverband seiner eigenen Position so unsicher ist und derart hasenfüßig agiert, dass er sich vor lauter Angst vor dem Scheitern fürs Nichtstun entscheidet, dann ist das ein Armutszeugnis. Und eine unschöne Bestätigung des Zitats von Edmund Burke: „Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.“
Es grüßt Sie herzlichst
Ihr
Dr. Hubert Ortner
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