Grunderwerbsteuer

Nachträgliche Sonderwünsche


Helmut Lehr

Die Grunderwerbsteuer beträgt in einzelnen Bundesländern mittlerweile 6,5 % des Kaufpreises. Erhöht sich dieser im Nachgang, etwa durch später vereinbarte Sonderwünsche, stellt sich die Frage, ob diese Zusatzleistungen ebenfalls mit Grunderwerbsteuer belastet werden.

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