Vermietung und Verpachtung

Fahrten zum Mietobjekt


Helmut Lehr

Wenn Sie sich vor Ort um Ihr Mietobjekt kümmern, können Sie die Fahrten dorthin als Werbungskosten absetzen. Es ist allerdings nicht ganz klar, wie die Fahrtkosten ermittelt werden. In Betracht kommen die Entfernungspauschale oder die tatsächlichen Kosten.

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