Privates Veräußerungsgeschäft

Verkauf eines Luxuswohnmobils


Helmut Lehr

Wer bewegliche Wirtschaftsgüter des Privatvermögens innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung wieder veräußert, muss womöglich einen Spekulationsgewinn versteuern. Ausgenommen sind Gegenstände des täglichen Gebrauchs – dazu zählt auch ein (teures) Wohnmobil!

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